Tarife
Verordnung
Für die Einleitung einer logopädischen Behandlung ist eine (fach-)ärztliche Zuweisung notwendig. Diese muss bei der jeweiligen Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Wurde dieser Schritt von Ihnen bereits erledigt, ist eine telefonische Terminvereinbarung möglich.
Die Verordnung ist zu jeder Einheit mitzubringen!
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Absagemodalitäten
Ich bitte Sie immer pünktlich zur Therapie zu erscheinen, da die versäumte Zeit nicht nachgeholt werden kann, aus Rücksicht auf den nachfolgenden Patienten.
Sollten Sie eine Therapiesitzung nicht in Anspruch nehmen können, bitte ich Sie, so bald wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor Therapiebeginn diesen Termin abzusagen (für einen Montagstermin gilt der Freitag). Andernfalls wird ein Stornobetrag von 30€ in Rechnung gestellt. Bei Fernbleiben ohne Bekanntgabe (dies gilt auch für das Erstgespräch), muss ich Ihnen die gesamte Therapieeinheit privat in Rechnung stellen. Versäumte Termine können beim SV-Träger nicht geltend gemacht werden.
Therapie als Vertragspartner der ÖGK, SVS und BVAEB
Ich bin Vertragspartnerin der unten angeführten Krankenkassen und kann die Therapieeinheiten direkt mit dem zuständigen Versicherungsträger verrechnen:
• ÖGK (vormals Gebietskrankenkasse)
• BVAEB (vormals BVA und BVAEB)
• SVS
Bei einigen Kostenträgern kommt es zur Verrechnung von Selbstbehalten, die direkt von der Krankenkasse eingehoben werden. Bitte erkundigen Sie sich selbstständig über möglicherweise, anfallende Kosten.
Sie benötigen einen vom Hausarzt/Facharzt (für HNO, Kinderheilkunde, Neurologie oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) ausgestellten Verordnungsschein, welcher von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden muss.
Aufgrund der Corona Pandemie ist die Bewilligungspflicht bei ÖGK und BVAEB bis (vorerst bis 2025) auf Weiteres ausgesetzt.
Tarife auf Wahlbasis
T1 30 Minuten 50€ (25 Min. Therapie, 5 Min. Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)
T2 45 Minuten 70€ (35 Min. Therapie, 10 Min. Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)
T3 60 Minuten 90€ (45 Min. Therapie, 15 Min. Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)
T4 HB 31€ (Hausbesuch)
TE 60 Minuten 95€ (60 Min. mit PatientIn, Erstgespräch, Anamnese, Diagnostik)
Ende der Therapie und Verrechnung von Therapien auf Wahlbasis
Die Zahlung der in Anspruch genommene Therapieeinheit erfolgt entweder unmittelbar nach der Therapiesitzung in Form einer Barzahlung oder per Überweisung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen.
Am Ende jeder Einheit oder nach 10 konsumierten Einheiten (entspricht einem Verordnungsschein), erhalten Sie einen Honorar- oder Gesamthonorarnote.
Diese Rechnung können Sie, zusammen mit dem bewilligten Verordnungsschein, bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen. Sie erhalten, je nach Kassentarif des zuständigen Sozialversicherungsträgers, eine anteilsmäßige Rückerstattung der Therapiekosten. Die Höhe der Refundierung können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erfragen.
Die angeführten Kosten für eine Therapieeinheit richten sich nach den Empfehlungen des österreichischen Bundesverbandes für Logopädinnen und Logopäden (LogopädieAustria) und nach der Dauer der jeweiligen Einheit.